AGB - My private Energy

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
  1. Allgemeines
    1. Diese  Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern  sie in der Lieferung oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar  erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur  Gültigkeit, soweit sie von der O.K. Solar ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
    2. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Offerten und Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die O.K. Solar nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat.
    2. Offerten, die keine Gültigkeitsfrist enthalten, sind unverbindlich.
  3. Umfang der Lieferung
    1. Für  Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht  enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
    2. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch die O.K. Solar vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.
  4. Vorschriften im Bestimmungsland
    1. Der Kunde hat die O.K. Solar spätestens  mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen  Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die  Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die  Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
    2. Bei  Arbeiten an Bauwerken (Bauleistung) gilt die VOB/B. Soweit eine Regelung dieser AGB von einer Regelung der VOB/B abweicht, ist die VOB/B vorrangig anzuwenden.
  5. Preise
    1. Die  Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab  Werk, in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen  gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Transport, Versicherung,  allfällige Warenumsatzsteuern, Montage, Installation und Inbetriebnahme.
    2. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die O.K. Solar bis  zur endgültigen Erledigung des ihr erteilten Auftrags berechtigt, die  in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Die  Zahlungsfrist beträgt für den Kunden in Deutschland 10 Tage netto,  zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen  Mehrwertsteuer, ab Rechnungsdatum.
    2. Bei  Teilzahlungen (Anzahlungen) beträgt die Zahlungsfrist ebenfalls 10 Tage netto, zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen  gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Auftragsdatum.
    3. Für  Lieferungen in andere Länder erfolgt die Zahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, durch ein unwiderrufliches  und durch eine angesehene Deutsche Bank bestätigtes Akkreditiv.
    4. Die Zahlungen sind vom Kunden am Domizil der O.K. Solar ohne  Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu  leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart.
    5. Bei Zahlungsverzug behält sich die O.K. Solar die  sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und ist berechtigt  ab dem Fälligkeitsdatum, einen Verzugszins von 9 % p.a. zu berechnen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die O.K. Solar behält  sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung  vor. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des  Lieferanten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
    2. Die O.K. Solar ist berechtigt, unter Mitwirkung des Kunden den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
  8. Lieferfrist
    1. Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch die O.K. Solar und  nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange. Bei Verträgen  mit Anzahlung beginnt die Lieferfrist mit dem Eintreffen der Anzahlung.
    2. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
      -  wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt  werden, der O.K. Solar nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch  den Kunden nachträglich abgeändert werden;
      -  wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, Akkreditive zu spät  eröffnet werden oder erforderliche Importlizenzen nicht rechtzeitig bei  der O.K. Solar eintreffen;
      - wenn Hindernisse auftreten, die die O.K. Solar trotz  Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob  diese bei der O.K. Solar, beim Kunden oder einem Dritten entstehen.  Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise  Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen,  Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der  benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden  von wichtigen Werkstücken, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen,  Naturereignisse.
  9. Lieferverzug
    1. Der  Kunde ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine  Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung  nachweislich durch die O.K. Solar verschuldet  wurde und der Kunde einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen  kann. Wird dem Kunden durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der  Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin.
    2. Die  Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung  höchstens ½%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf den  Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei  Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine  Verzugsentschädigung.
    3. Wegen  Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine Rechte  und Ansprüche außer den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten.
  10. Lieferung, Transport und Versicherung
    1. Die Produkte werden von der O.K. Solar sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet.
    2. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der O.K. Solar rechtzeitig  bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des  Kunden. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden  bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den  letzten Frachtführer zu richten.
    3. Die  Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Auch  wenn sie vom Lieferanten abzuschließen ist, geht sie auf Rechnung des  Kunden.
  11. Prüfung und Abnahme der Lieferung
    1. Der  Kunde hat die Lieferung innerhalb 48 Std. nach Erhalt zu prüfen und der  O.K. Solar eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.  Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als  genehmigt.
    2. Wird  die Werkleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere   unabwendbare, vom AN nicht vertretende Umstände beschädigt oder   zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen bisher entstandenen vertragsgemäßen  Kosten.  Gerät der AG mit der Abnahme der Werkleistung in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Gleiches gilt, sofern  der AG  sich mit der Annahme eines Liefergegenstandes in Verzug  befindet oder  dessen Annahme ablehnt.
  12. Gewährleistung und Haftung
    1. Die O.K. Solar gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.
    2. Zugesicherte  Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive  Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die  Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
    3. Sollten  die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Kunde Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Meldung  der Versandbereitschaft verlangen oder aber Behebung des Fehlers durch die O.K. Solar.
    4. Die  Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte  unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde,  falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten  Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und der O.K. Solar Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
    5. Von der Gewährleistung und Haftung der O.K. Solar ausgeschlossen  sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche die O.K. Solar nicht zu vertreten hat.
    6. Wegen  Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat Kunde keine Rechte und Ansprüche außer  den in Artikel 12.3 und 12.4 ausdrücklich genannten.
    7. Alle  Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle  Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt  werden, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz,  Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag  ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produkthaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
  13. Anwendbares Recht/Gerichtstand
    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss anderen Nationalen oder Internationalen Rechts, auch unter Ausschluss des Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, selbst wenn der AG seinen Firmensitz im Ausland hat.
    2. Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
O.K. Solarprojekt
Steinweg 15
36381 Schlüchtern - Hutten

+49 6103 3726552
+49 6103 923214 (Fax)

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